Satzung

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „Bonsaifreunde Alztal“.
Der Verein hat seinen Sitz in Emmerting am Wohnort des 1. Vorstandes
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Pflanzenzucht.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
• Beratung der Mitglieder zur Förderung der Pflanzenzucht und des Verständnisses für die Grundgedanken und der speziellen Techniken der Bonsai-Kunst und artverwandter Künste.
• Erfahrungsaustausch sowohl vereinsintern als auch auf nationaler und internationaler Ebene
• Öffentliche und vereinsinterne Vorträge
• Demonstrationen über Gestaltungen, Techniken und Pflege der Objekte
• Übungsveranstaltungen
• Ausstellungen zur Bonsai-Kunst
§ 3 Mitglieder
Mitglied kann jede natürliche Person sein. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist mündlich oder schriftlich an den Vorstand zu richten.
§ 4 Beiträge und Spenden
Die Mitglieder haben Beiträge zu entrichten, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Beitrag ist jeweils für das laufende Geschäftsjahr jährlich bis zum 01. März auf das Vereinskonto zu überweisen oder bar an den Kassier zu zahlen.
Spenden, auch von Nichtmitgliedern, sind jederzeit willkommen. Der aktuelle Jahresbeitrag
ist auf 30.-- € festgesetzt. Der Beitrag wird zur Beschaffung von Arbeitsmaterialen für die Bonsaigestaltung verwendet.
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung bestimmt in allen grundsätzlichen und wichtigen Fragen die Richtlinien für die Arbeit des Vereins und findet im November jeden Jahres statt
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 Personen
• 1. Vorstand
• Vertreter des Vorstandes
• Kassier
• Schriftführer
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Der Vorstand beschließt insbesondere über die Verwendung der Vereinsmittel entsprechend dem Vereinszweck und hat der jährlichen Mitgliederversammlung darüber mündlich Bericht zu erstatten.
§ 8 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einzuberufende Mitgliederversammlung. Das vorhandene Kapital wird den Mitgliedern anteilsmäßig ausgezahlt.